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CER Jahreshund!

Jede Rasse geht für sich in den Wettbewerb und kürt die 3 Besten der Rasse durch die errungen Punkte!

Die Top 3 - Chinese Crested
Die Top 3 - Perro sin Pelo del Peru
Die Top 3 - Shar-Pei
Die Top 3 - Thailand Ridgeback
Die Top 3 - Xoloitzcuintle

Vergabebestimmungen:

Teilnehmende Klassen sind: Jugend-, Zwischen-, Champion-, Offene Klasse

Bewertete Ausstellungen: Alle termingeschützten Ausstellungen (Internationale, Nationale und Spezial Rassehund Ausstellungen) in Deutschland, an denen der CER eine Spezialzuchtschau/Sonderschau angegliedert hat, unabhängig von der Art der Angliederung (Kategorie I, II oder III). Ausgenommen sind Ausstellungen die von einem anderen Club, der die selbe Rasse im VDH betreut, ausgerichtet werden.

Es werden nur die Ergebnisse der Rassen gewertet, für die der CER die Sonderschau angeschlossen bzw. den Terminschutz erteilt hat.

Es werden vergeben:

V1 Hund = 10 Punkte
V2 Hund = 5 Punkte

BOB
10 Punkte (bei einer bewerteten Anzahl von insgesamt bis 5 Hunden der teilnehmenden Rasse)
20 Punkte (bei einer bewerteten Anzahl von über 5 Hunden der teilnehmenden Rassen)

SG = keine Punkte             
(Es sei denn SG war die höchste, nach den Vorschriften zu vergebende Bewertung (wie zum Teil in der Jugendklasse, wenn keine Sonderschau angegliedert ist).

Zuerkennung des Titels „CER Jahreshund JJJJ“

Antragsberechtigt ist der Eigentümer des Hundes. Bei Eigentumswechsel während der Anwartschaftszeit begleiten die errungenen Punkte den Hund und gehen an den neuen Eigentümer über.

Für die Zuerkennung des Titels müssen der CER-Zuchtbuchstelle folgende Unterlagen eingereicht werden:

·         Original Ahnentafel

·         Kopien der Richterberichte

·         Angabe des Eigentümers mit aktueller Anschrift

Die CER Zuchtbuchstelle führt über den aktuellen Punktestand eine Punkteliste. Die Informationen beruhen auf den vorliegenden Richterberichten der verschiedenen Ausstellungen. Es ist nicht gewährleistet, dass ALLE Ergebnisse der CER Zuchtbuchstelle vorliegen. Daher kann es erforderlich sein, dass fehlende Ergebnisse vom Eigentümer nachgereicht werden müssen. Hierzu ist folgendes zu beachten:

Die entsprechenden Ausstellungsergebnisse sind durch die Aussteller/Eigentümer bei der Zuchtbuchstelle, ohne Aufforderung, zu melden. Das gilt auch dann wenn es sich um Clubschauen oder um angeschlossene Sonderschauen handelte. Dazu ist der Richterbericht einzureichen. Des Weiteren ist ggf. der Nachweis zu erbringen, dass mehr als 5 Hunde der teilnehmenden Rasse bewertet wurden. Dazu ist eine entsprechende Bestätigung des Richters oder Sonderleiters zu übersenden. Bei den Rassen die durch mehrere Clubs vertreten werden, ist zudem der Nachweis zu erbringen, wer die Sonderschau ausgerichtet hat. (Beisp. Kopie des Katalogblattes, Bestätigung durch Richter oder Sonderleiter auf dem Richterbericht etc.).

Für Ausstellungen, die vor Inkrafttreten dieser Ordnung stattgefunden haben, sind die Nachweise auf andere geeignete Weise zu erbringen.

Die Richterberichte und Nachweise sind bis spätestens 15.02. eines Jahres für das vorhergehende Jahr einzureichen. Verspätet eingereichte Unterlagen werden nicht mehr berücksichtigt!

 

 

 

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