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News - Vorstandsbeschlüsse!
Ergänzung
der Gebührenordnung Nur
für Mitglieder: 1/1 Seite bunt (nicht Umschlagseite)
50,00 Euro 1/2 Seite bunt (nicht Umschlagseite)
35,00 Euro Beschluss
am 09.12.2010: 4 Ja Stimmen, 1 Enthaltung Präzisierung
der Kosten für die vom CER vergebenen Titel, Urkunden und Eintragung
auf der Ahnentafel
Aufnahme
von Zahlungsbedingungen in der Gebührenordnung: Alle Rechnungen des CER e.V. sind innerhalb von 14 Tagen
ohne Abzug zu begleichen. Der Zahlungspflichtige kommt in Verzug, wenn
der Betrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung auf das
Konto des CER e.V. eingegangen ist. Danach wird der Betrag über den
Rechtsweg mittels Mahnbescheid eingefordert. Die Kosten des
Mahnverfahrens gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen. Beschluss
am 29.01.2011: einstimmig dafür
Änderung der Zuchtordnung §VII 5.4 Das
Original des Berichts erhält unverzüglich das Zuchtbuchamt, die erste
Kopie der Züchter, die zweite Kopie verbleibt bei den Unterlagen des
Zuchtwarts. §VII 5.5 In
Ausnahmefällen ist es nach Genehmigung der Zuchtleitung möglich, dass
ein Zuchtwart eines anderen Rassehunde-Zuchtvereins des VDH die
Wurfkontrolle durchführt. §VII 5.7 Chinese
Crested Welpen, Xoloitzcuintle Welpen und Perro sin Pelo del Peru Welpen
dürfen bis zur Wurfkontrolle nicht
manipuliert, rasiert und bis auf die Haut enthaart werden. Es muss
erkennbar sein, auch für den Zuchtwart, ob es ein haarloser oder
behaarter Hund ist. §VII 6.1 Die
Wurfabnahme wird von dem zuständigen Zuchtwart frühestens in der
achten Lebenswoche der Welpen, im Zwinger
des Züchters durchgeführt. Hierbei wird die Mikrochipnummern
der Welpen vom Zuchtwart überprüft . Die Mikrochipnummer muss auch mit
den Angaben in den internationalen Impfpässen abgeglichen werden. (Name
und Mikrochipnummer müssen zuordenbar sein). Spätester
Wurfabnahmetermin ist die vollendete 12.
Lebenswoche. Vor der Wurfabnahme darf kein Welpe abgegeben werden. §VII 6.2 bis
6.4 entfällt! §VII 6.5 Der
Zuchtwart erstellt einen Bericht über die Wurfabnahme (CER-Formulare),
Original des Berichts erhält zusammen mit dem Formular "Deckschein
und Wurfeintragungsantrag" das Zuchtbuchamt des CER, die
erste Kopie behält der Züchter, die zweite Kopie verbleibt bei den
Unterlagen des Zuchtwarts. §VII 6.5.1 Der
Zuchtwart bezeichnet die Haarart und Farbe der Welpen am Tag der Wurfabnahme
gem. gültigem Standard und dokumentiert diese
auf dem Wurfabnahmeformular. Es können folgende Abkürzungen
verwendet werden: HL - für hairless oder haarlos PP - für Powder Puff oder behaart BC - für Brushcoat HC - für Horsecoat §VII 6 6.7.1 Chinese
Crested Welpen, Xoloitzcuintle Welpen und Perro sin Pelo del Peru Welpen
dürfen bis zur Wurfabnahme nicht bis auf die Haut herunter manipuliert
und enthaart werden. Es muss erkennbar sein, auch für den Zuchtwart, ob
es sich um einen nackten (Hairless) oder behaarten (Powder Puff) Welpen
handelt. Bei nicht eindeutig zuordenbaren Hunden (haarlos oder Powder Puff) oder
bei Verdacht auf Manipulation, muss der Zuchtwart einen DNA-Test
(FOXI3-Gen) anordnen. Dies ist schriftlich mit Begründung auf dem
Wurfabnahmeprotokoll festzuhalten. Das DNA-Testergebnis muss über die Chipnummer des Hundes zuordenbar sein und ist
unverzüglich dem Zuchtbuchamt zu übersenden,
erst nach vorliegen des DNA-Testergebnisses werden die Ahnentafeln
ausgestellt. Die Kosten für den DNA-Test trägt der Züchter. Sollte das DNA-Testergebnis die Manipulation am Hund bestätigen wird dies
als Zuchtverstoß gem. Zuchtordnung geahndet. §IV 2.1.3 Die ZTB dient einzig der grundsätzlichen
Zuchtzulassung, die auf der Ahnentafel eingetragen wird. Voraussetzungen zur Teilnahme an einer ZTB sind: ·
Mindestalter am Tag der ZTB:
12 Monate ·
Ausländische Hunde, die in
Deutschland stehen/ bleiben, müssen bereits ins Dt. Zuchtbuch übernommen
sein. ·
Mindestformwert:
SG (sehr gut) errungen auf einer VDH geschützten Ausstellung, ·
Bei Shar-Pei und Thailand
Ridgeback: HD-Röntgenbefund muss auf der Ahnentafel eingetragen sein,
mindestens aber die Bestätigung des Tierarztes, dass der Hund auf
HD-geröntgt wurde. Eintragung der ZTB erfolgt erst nach vorliegen des
HD-Befundes. ·
Bei Chinese
Crested (haarlos): DNA-Testergebnis, das den Hund als Träger des Gens für
Haarlosigkeit ausweist, muss auf der Ahnentafel eingetragen sein. Das
DNA-Testergebnis muss über die Chipnummer des Hundes zuordenbar sein. Die
Änderungen treten am 15.4.2011 in Kraft. Beschluss
am 11.03.2011: 4 Ja Stimmen, 1 Enthaltung Der DNA-Test bzgl. FOXI3 Gen kann zur Zeit nur beim Institut für Genetik gemacht werden. Weitere Details und Antragsformular
sind unter Institut
für Genetik der Universität Bern
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