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Zuchtordnung – Änderungen/Ergänzungen
Unter
§IV
Zucht, Zuchtvoraussetzung, 1.1 Voraussetzung
für alle Zuchtmaßnahmen sind
ist
einzufügen
1.1.5
Zwingerbesichtigung und Abnahme der Zuchtstätte durch einen CER-Zuchtwart
Unter
§IV
Zucht, Zuchtvoraussetzung, 2 Zuchtzulassung
ist der
vorhanden Absatz 2.1.3 zu ersetzen durch
2.1.3 Die
ZTB dient einzig der grundsätzlichen Zuchtzulassung, die auf der
Ahnentafel eingetragen wird.
Voraussetzungen zur Teilnahme an einer ZTB sind:
-
Mindestalter am Tag der ZTB: 12 Monate
-
Ausländische Hunde, die in Deutschland stehen / bleiben, müssen bereits
ins Dt. Zuchtbuch übernommen sein
-
Mindestformwert: SG (sehr gut), errungen auf einer VDH-Zuchtschau bei
einem deutschen Zuchtrichter, bis zum Tage der ZTB. Der Richterbericht ist
zur ZTB vorzulegen.
-
Bei Shar-Pei und Thailand Ridgeback: HD –Röntgenbefund muss auf der
Ahnentafel eingetragen sein, mindestens aber die Bestätigung des
Tierarztes, dass der Hund auf HD geröntgt wurde. Eintragung der ZTB
erfolgt erst nach vorliegen des HD-Befundes.
Unter
§VII
Zuchtkontrollen und Wurfabnahmen, 6 Wurfabnahme
ist im Absatz 6.1 der
erste Satz mit „im Zwinger des Züchters“ zur ergänzen:
6.1. Die Wurfabnahme wird von dem zuständigen
Zuchtwart frühestens in der achten Lebenswoche, im Zwinger des Züchters,
durchgeführt. Hierbei werden …
Beschluss: einstimmig
dafür
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